Das Clearing nach § 42a, Abs. 2 SGB VIII dient der Ermittlung des individuellen Hilfebedarfs minderjähriger Flüchtlinge, welche sich in der Obhut des Jugendamts befinden.
Auf Basis einer Klärung der sozialen, gesundheitlichen und emotionalen Situation des Kindes, des/der Jugendlichen oder jungen Volljährigen werden Ressourcen und Belastungen ermittelt, aus der sich Entwicklungsperspektiven und Hilfebedarfe ableiten.